Zivilstand
Die Zivilstandsämter sind für die Beurkundung von Geburt, Kindesanerkennung, Tod, Eheschliessung und gleichgeschlechtliche Partnerschaft zuständig. Natürliche Ereignisse wie Geburt und Tod werden am Ereignisort eingetragen. Namenserklärungen, Kindsanerkennungen sowie Erklärungen betreffend eines Vorsorgeauftrages nimmt jedes schweizerische Zivilstandsamt entgegen. Die Ehevorbereitung und das Vorverfahren zur eingetragenen Partnerschaft muss an einem der beiden Wohnsitze eingeleitet werden.